Öffentliche Ausschreibungen folgen klar definierten Rechtsgrundlagen

18. August 2024

Basis für das öffentliche Beschaffungsrecht in der Schweiz bildet das WTO-Übereinkommen mit der EU über das öffentliche Beschaffungswesen. Gemäss WTO-Regeln müssen Aufträge und Beschaffungen von Gütern und Dienstleistungen durch öffentliche Behörden sowie durch angegliederte Unternehmen ab einem gewissen Schwellenwert öffentlich bekannt gegeben und international ausgeschrieben werden. Mit dieser Marktöffnung erhalten Unternehmen Zugang zu zusätzlichen Beschaffungsmärkten. Es garantiert ausserdem eine Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz sowie die Teilnahme von möglichst vielen Bewerbern an einer öffentlichen Ausschreibung.
 
Ein Beschaffungsverfahren ist sehr komplex und folgt klar vorgegebenen Regeln, vor allem im Bereich Fristen. elleta hat sowohl in Liechtenstein als auch in der Schweiz schon mehrere Ausschreibungen federführend begleitet. Dies vornehmlich in den Bereichen IAM, Register-Lösungen und Endanwenderapplikationen.
 
elleta hat in diesen Projekten verschiedene Rollen wahrgenommen, die des Projektleiters aber auch die des Requirements-Engineers für die Aufnahme und Gewichtung der funktionalen Kriterien. Wir haben bei der Ausarbeitung von rechtskonform formulierten Inhalten und bei der Definition eines zielführenden Beschaffungsdesigns mitgearbeitet, mögliche Use Cases beschrieben und geprüft, sinnvolle Bewertungskriterien ermittelt sowie die kompletten Ausschreibungsunterlagen für die Angebotseinreichung erstellt. Weiters können wir bei der Beantwortung von Anbieterfragen und bei der Auswertung der eingereichten Angebote unterstützen.
 
Es würde uns freuen, von Ihnen zu hören.

Ihr elleta Team