Es ist bestens bekannt, dass das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz am 1. September 2023 in Kraft tritt. Etliche Firmen und Institutionen beginnen jedoch erst jetzt mit der Umsetzung.
Um die letzten Zweifel zu nehmen: es sind wirklich alle Unternehmen und Institutionen verpflichtet, den Datenschutz einzuführen. Egal wie gross ein Unternehmen ist und welche Rechtsform es hat.
Wir haben über 50 Datenschutzprojekte in verschiedenen Branchen eingeführt und vertreten Unternehmen auch als externer Datenschutzberater im Gesundheitswesen und in Sozialinstitutionen, in der Industrie, bei Energieversorgern, in der Sicherheitsbranche, im Finanzbereich, bei Anwalts- und Treuhandfirmen, in der Hotellerie und ebenso in der öffentlichen Verwaltung.
Der Aufbau eines Verarbeitungsverzeichnisses sowie technische und organisatorische Massnahmen werden benötigt. Dabei achten wir auf eine effiziente und für das jeweilige Unternehmen passende Implementierung.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie und Ihre Organisation dabei unterstützen dürften.